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Führerschein

Ausbildung in unserer Fahrschule

In unserer Fahrschule Spitzner sind wir grundsätzlich darauf spezialisiert, Sie für alle möglichen Klassen des Führerscheins auszubilden. In unserem Standort Teublitz und im Standort Maxhütte-Haidhof ist sogar Spezialstoffunterricht der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E und T möglich. Wenn Ihre Muttersprache eine andere als Deutsch ist, können Sie Ihren Führerschein auf Wunsch auch in Ihrer Muttersprache erwerben. So möchten wir Ihnen die Angst vor einer möglichen Sprachbarriere nehmen.

Zwei-Wochen-Ferienkurse

Bei uns können Sie Ihren Führerschein in Form eines Zwei-Wochen-Ferienkurses schon innerhalb von 14 Tagen erwerben!


Energiesparende Fahrweise

Da uns die Umwelt am Herzen liegt, zeigen wir Ihnen während der Ausbildung auch, wie Sie energiesparend fahren können.

Fahrsicherheitstraining

Wir bieten Ihnen Fahrsicherheitstrainings an. Denn Ihre Sicherheit liegt uns auch nach Ihrer Ausbildung am Herzen.

Auffrischungskurse

Für eine 100 %ige Fahrsicherheit bieten wir Ihnen Auffrischungskurse nach Ihrer eigentlichen Ausbildung an.


ASF-Kurse zur Nachschulung

Zur Nachschulung werden in unserer Fahrschule auch ASF-Kurse angeboten, die Aufbauseminare für Fahranfänger darstellen.

Probeunterricht

Wir bieten Ihnen jederzeit, bevor Sie sich endgültig für eine Ausbildung in unserer Fahrschule entscheiden, Probeunterricht an.


Motorradklassen

M, AM

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: keine

Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

M, AM

AM

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR MOTORRADKLASSE AM

    • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als Tempo 45
    • Hubraum unter 50 cm³ bei einem Verbrennungsmotor
    • Motorleistung max. 4 kW bei Elektromotor
    • Drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis Tempo 45 und unter 4 kW
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
A1, A2, A

A1

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR MOTORRADKLASSE A1

    • (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³
    • Nennleistung von weniger als 11 kW
    • Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen
    • Ein Beiwagen darf mitgeführt werden
    • Dreirädrige Fahrzeuge bis max. 15 kW
    • Eingeschlossene Führerscheinklasse: AM
A1, A2, A

A2

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR MOTORRADKLASSE A2

    • Krafträder mit einer Nennleistung bis zu 35 kW
    • Motorrad bis 48 PS
    • Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, A1
A1, A2, A

A

Mindestalter: 24 Jahre

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR MOTORRADKLASSE A

    • Alle im Handel erhältlichen Krafträder
    • Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW (Mindestalter: 21 Jahre)
    • Keine Begrenzung in der Hubraumgröße und der Höchstgeschwindigkeit
    • Sonderregel Altersbegrenzung: Besitzt man schon zwei Jahre den Führerschein der Klasse A2, ist auch ein Einstieg ab 20 Jahren möglich
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, A1, A2
B196

B196

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzungen: seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR PKW-KLASSE B96

    • Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
    • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
    • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
    • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

PKW-Klassen

m4055

B

Mindestalter: 17/18 Jahre

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR PKW-KLASSE B/BF17

    • Klassischer Autoführerschein
    • Zulässige Gesamtmasse: max. 3,5 Tonnen
    • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Auto fahren in Begleitung einer eingetragenen, volljährigen Person
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L
BE

BE

Mindestalter: 17/18 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR PKW-KLASSE BE

    • PKW-Anhängerführerschein
    • Gespann-Kombination aus Auto und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7 Tonnen
    • Anhänger selbst darf die zulässige Gesamtmasse von max. 3,5 Tonnen nicht überschreiten
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
m3493

B96

Mindestalter: 17/18 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR PKW-KLASSE B96

    • PKW-Anhängerführerschein
    • Gespann-Kombination aus Auto und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
B196

B196

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzungen: seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR PKW-KLASSE B96

    • Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
    • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
    • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
    • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

LKW-Klassen

C1

C1

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR BUS-KLASSE D1

    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen
    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg sind erlaubt
    • Neben dem Fahrersitz dürfen sich max. 8 weitere Sitzplätze in dem Kraftfahrzeug befinden
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
C1E

C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse C1

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR LKW-KLASSE C1E

    • Kombination aus LKW und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg
    • Kraffahrzeug-Kombination darf die zulässige Gesamtmasse von max. 12 Tonnen nicht übersteigen
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E (Voraussetzung für letztere ist die Klasse D1)
C

C

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR BUS-KLASSE C

    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen
    • Keine Grenzen bezüglich des Gewichts des Kraftfahrzeuges
    • Neben dem Fahrersitz dürfen sich max. 8 Sitzplätze befinden
    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg sind erlaubt
    • Eingeschlossene Führerscheinklasse: C1
CE

CE

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse C

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR LKW-WEITERBILDUNG

    • Unter gewerblichem Transport wird sowohl der Güteverkehr als auch der Personenverkehr verstanden.
    • Laut Gesetzgebung muss diese Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren durchgeführt werden.
    • Dauer der Weiterbildung: 5 Tage
    • Sie können sich gerne persönlich an uns wenden. Wir informieren Sie über Umfang und angebotene Termine.

LKW-WEITERBILDUNG

Die Weiterbildung ist Pflicht für jeden LKW-Fahrer, der im Bereich des gewerblichen Transportes tätig ist.

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR LKW-WEITERBILDUNG

    • Unter gewerblichem Transport wird sowohl der Güteverkehr als auch der Personenverkehr verstanden.
    • Laut Gesetzgebung muss diese Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren durchgeführt werden.
    • Dauer der Weiterbildung: 5 Tage
    • Sie können sich gerne persönlich an uns wenden. Wir informieren Sie über Umfang und angebotene Termine.

BUS-Klassen

D1

D1

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR BUS-KLASSE D1

    • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
    • Neben dem Fahrer dürfen 8 bis max. 16 Personen Platz finden
    • Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg darf mitgezogen werden
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
D1E

D1E

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse D1E

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR LKW-KLASSE D1E

    • Kombination aus einem Bus und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg
    • Eingeschlossene Führerscheinklasse: BE
D

D

Mindestalter: 24 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR BUS-KLASSE D

    • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung von mehr als 16 Personen
    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg sind erlaubt
    • Eingeschlossene Führerscheinklasse: D1
DE

DE

Mindestalter: 21 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse DE

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR BUS-KLASSE DE

    • Zusätzlich zum Kraftfahrzeug der Klasse D darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg gezogen werden
    • Keine Gewichtsbegrenzung
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E

Traktor-Klassen

D1

L

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR KLASSE L

    • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zum Beispiel Traktoren
    • Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h
    • Ein Anhänger darf gezogen werden, jedoch mit dem Tempolimit 25
    • Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge mit der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 25
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
D1E

T

Mindestalter: 16 Jahre bis zu Tempo 40, 18 Jahre bis zu Tempo 60

Voraussetzungen: keine

  • WEITERE INFORMATIONEN ZUR KLASSE T

    • Leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft
    • Zugmaschinen bis zu Tempo 60
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis zu Tempo 40
    • Ein Anhänger darf zusätzlich gezogen werden
    • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L

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